
Köln, 15. Oktober 2026 (JPD) – Das Bürgerbegehren „Fahrradentscheid Köln“ ist unzulässig. Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Klage der Initiative gegen die entsprechende Entscheidung des Stadtrats abgewiesen. Damit kommt es vorerst nicht zu einer Abstimmung über den beschleunigten Ausbau des Radwegenetzes.
Die Initiative hatte mehr als 28.000 gültige Unterschriften gesammelt. Sie fordert jährlich 40 Kilometer neue oder umgebaute, baulich getrennte Radwege sowie 30 Kilometer Fahrradstraßen.
Nach Auffassung des Gerichts fehlt es dem Bürgerbegehren an einer hinreichend konkreten Angelegenheit. Zudem enthalte die Begründung auf den Unterschriftenlisten unrichtige Tatsachenangaben. So verlaufe ein erheblicher Teil des vorgesehenen Fahrradnetzes durch Parks und Grünanlagen, in denen keine Fahrradstraßen angeordnet werden könnten. Auch sei unklar, wann einzelne Maßnahmen auf die geforderten Streckenlängen anzurechnen seien.
Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen beantragt werden.



