
Berlin, 05.10.2026 (JPD) – Sachverständige haben sich im Rechtsausschuss des Bundestages für eine höhere Mindeststrafe beim Einsatz sogenannter K.o.-Tropfen bei Vergewaltigungen und Raub ausgesprochen. Zugleich forderten sie weitere Maßnahmen zur Prävention und besseren Beweissicherung.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die Mindeststrafe für den Einsatz gefährlicher Mittel bei Vergewaltigung oder Raub von drei auf fünf Jahre Freiheitsstrafe anzuheben. K.o.-Tropfen sollen dabei strafrechtlich ähnlich wie Waffen oder gefährliche Werkzeuge behandelt werden.
Mehrere Sachverständige unterstützten die geplante Verschärfung. Der Unrechtsgehalt einer Vergewaltigung nach heimlicher Verabreichung bewusstseinsverändernder Substanzen stehe einer Tat unter Einsatz einer Waffe nicht nach, hieß es in der Anhörung.
Weitgehende Zustimmung gab es auch für zusätzliche Maßnahmen. Diskutiert wurden insbesondere eine bessere Aufklärung über sogenanntes Spiking, niedrigschwellige und anzeigeunabhängige Möglichkeiten zur Spurensicherung sowie eine schnellere Sicherstellung von Beweismitteln. Hintergrund ist, dass viele verwendete Substanzen im Körper nur kurze Zeit nachweisbar sind.
Auch die Grünen drängen in einem Entschließungsantrag auf mehr Prävention, Forschung und Aufklärung. Sie schlagen zudem vor, statt des Begriffs „K.o.-Tropfen“ stärker den weiter gefassten Begriff „Spiking“ zu verwenden.





