
Hamm, 05.10.2026 (JPD) – ExtraEnergie durfte die Strom- und Gaspreise für Bestandskunden mit Preisgarantie im Herbst 2022 nicht einseitig erhöhen. Das Oberlandesgericht Hamm erklärte die Preiserhöhungen zum 1. September, 1. November und 1. Dezember 2022 für unwirksam.
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Nach der Entscheidung gilt für die betroffenen Kunden weiterhin der ursprünglich vereinbarte Preis. Soweit sie die erhöhten Beträge gezahlt haben, erfolgten die Zahlungen nach Auffassung des Gerichts ohne Rechtsgrund.
ExtraEnergie hatte sich wegen der stark gestiegenen Beschaffungskosten für Strom und Gas auf eine Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB berufen. Das OLG ließ dies nicht gelten. Mit der vereinbarten Preisgarantie habe das Unternehmen auch das Risiko erheblicher Preissteigerungen übernommen.
Daran änderten nach Auffassung des Senats auch mögliche Liquiditätsschwierigkeiten nichts. Wer mit Festpreisangeboten Kunden gewinne oder von einem Anbieterwechsel abhalte, müsse grundsätzlich auch die damit verbundenen Beschaffungsrisiken tragen.
Aktenzeichen: OLG Hamm, 2 VKl 2/23





