Fall Tanja K. aus Noer: Verdächtiger bleibt in Untersuchungshaft

Schleswig, 02.10.2026 (JPD) – Der im Fall der verschwundenen Tanja K. aus Noer beschuldigte Ehemann bleibt in Untersuchungshaft. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat seine Haftbeschwerde verworfen und sieht weiterhin einen dringenden Tatverdacht wegen Totschlags.

Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand besteht der Verdacht, dass der Mann seine Ehefrau in der Nacht vom 21. auf den 22. März 2025 im gemeinsamen Wohnhaus vorsätzlich getötet hat. Der Leichnam von Tanja K. wurde bislang nicht gefunden. Auch der konkrete Ablauf einer möglichen Tötungshandlung ist nach Angaben des Gerichts weiterhin ungeklärt.

Für den dringenden Tatverdacht reicht dies nach Auffassung des 2. Strafsenats jedoch nicht aus, um ihn entfallen zu lassen. Das Gericht stützt seine Einschätzung auf die Gesamtwürdigung einer Vielzahl von Indizien.

Zudem besteht nach Ansicht des OLG der Haftgrund der Fluchtgefahr. Im Fall einer Verurteilung wegen Totschlags drohe dem Angeschuldigten eine erhebliche Freiheitsstrafe. Weniger einschneidende Maßnahmen als die Untersuchungshaft seien nicht ausreichend.

Die weitere Haft sei auch verhältnismäßig. Mögliche Termine für eine Hauptverhandlung seien bereits ab Dezember 2026 abgestimmt worden.

Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist kein weiteres Rechtsmittel statthaft. Bei einer veränderten Sachlage kann erneut eine Haftprüfung beantragt werden.

Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 28.09.2026 – 2 Ws 102/26

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