BGH erklärt Preisanpassungsklausel für Amazon Prime für unwirksam

Karlsruhe, 02.10.2026 (JPD) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die von Amazon für Preisänderungen bei Prime-Mitgliedschaften verwendete Klausel für unwirksam erklärt. Die Regelungen zur Erhöhung der Mitgliedsgebühr seien nicht hinreichend transparent und benachteiligten Verbraucher unangemessen, entschied der III. Zivilsenat.

Amazon hatte die Preise bestehender Prime-Abonnements im September 2022 erhöht. Der Monatsbeitrag stieg nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW von 7,99 auf 8,99 Euro, der Jahresbeitrag von 69 auf 89,90 Euro. Grundlage war eine Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der Amazon die Mitgliedsgebühr unter bestimmten Voraussetzungen anpassen konnte.

Nach Auffassung des BGH bleibt aus den Klauseln jedoch unklar, welche Rechte Kunden bei einer Preiserhöhung haben. Die Bestimmungen könnten einerseits so verstanden werden, dass Amazon den Preis einseitig erhöhen dürfe und Kunden lediglich kündigen könnten. Andererseits lasse sich der Wortlaut auch dahin verstehen, dass Verbraucher einer Erhöhung widersprechen und den Vertrag zunächst zum bisherigen Preis fortsetzen könnten.

Diese Unklarheit verstoße gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 BGB. Der BGH bestätigte damit im Ergebnis die Entscheidungen des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Die Revisionen beider Parteien blieben ohne Erfolg.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. Sie führt parallel vor dem Oberlandesgericht Hamm eine Sammelklage, mit der sie für betroffene Prime-Kunden die Rückzahlung zu viel gezahlter Mitgliedsbeiträge erreichen will. Über die individuellen Rückzahlungsansprüche entschied der BGH in dem nun abgeschlossenen Verfahren nicht.

BGH, Urteil vom 01.10.2026, Az. III ZR 205/25

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