
Frankenthal, 28.09.2026 (JPD) – Eine Mutter haftet nicht automatisch, wenn ihr Kleinkind auf einem Wirtschaftsweg durch eine plötzliche Bewegung einen Fahrradunfall auslöst. Das Landgericht Frankenthal hat die Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage eines Rennradfahrers abgewiesen.
Der Mann war im Mai 2025 auf einem für Kraftfahrzeuge gesperrten Wirtschaftsweg unterwegs. Vor ihm befand sich eine Mutter mit ihrem zweieinhalbjährigen Kind auf einem Laufrad und einem nicht angeleinten Hund. Beim Überholen musste der Radfahrer wegen einer Lenkbewegung des Kindes stark bremsen und stürzte. Er verlangte knapp 700 Euro Schadensersatz sowie mindestens 7.000 Euro Schmerzensgeld.
Nach Auffassung des Gerichts war das Verhalten des Kindes zwar objektiv fehlerhaft. Eine Haftung der Mutter setze jedoch eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht voraus. Daran fehlte es. Auf einem für Kraftfahrzeuge gesperrten Wirtschaftsweg seien geringere Anforderungen an die Aufsicht zu stellen als im normalen Straßenverkehr. Es habe ausgereicht, dass die Mutter auf das Kind einwirken und es durch Zuruf erreichen konnte.
Zudem sei der Rennradfahrer zu schnell gefahren. Angesichts des Kleinkinds und des Hundes hätte er seine Geschwindigkeit deutlich reduzieren und jederzeit bremsbereit sein müssen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 23.06.2026, Az. 3 O 280/25






