
Berlin, 16. September 2026. Das Bundeskabinett hat einen Maßnahmenplan zum Schutz vor islamistischem Terrorismus beschlossen. Der von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig vorgelegte Plan umfasst zehn Maßnahmen unter anderem zur Überwachung von Gefährdern, zur Terrorismusfinanzierung, zum Straf- und Jugendstrafrecht sowie zur Extremismusprävention. Die Bundesregierung reagiert damit auch auf den islamistischen Anschlag im Umfeld des Berliner Christopher Street Day vom 25. Juli 2026.
Geplant ist unter anderem eine Ausweitung des Straftatbestands der Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen nach § 86 StGB. Zudem soll ein neuer Straftatbestand das Sammeln von Spenden für terroristische Zwecke umfassender erfassen.
Verschärfungen sind auch bei gefährlichen Körperverletzungen vorgesehen. Wer bei einer Tat ein Messer oder ein anderes lebensbedrohliches Werkzeug einsetzt und das Opfer dadurch in besonderem Maße gefährdet, soll nach den Plänen künftig mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bestraft werden; entsprechende Taten sollen damit als Verbrechen eingestuft werden.
Änderungen plant die Bundesregierung außerdem im Jugendstrafrecht. Gerichte sollen bei 18- bis 20-Jährigen ausdrücklich begründen müssen, wenn sie Jugendstrafrecht anwenden. Bei der sogenannten Vorbewährung soll zudem das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit berücksichtigt werden. Eine entsprechende Berücksichtigung ist auch bei Bewährungsentscheidungen im Erwachsenenstrafrecht vorgesehen.
Verbessert werden soll ferner der Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden, Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und Justizvollzugsanstalten. Strafverfolger sollen bei terroristischen und extremistischen Straftaten insbesondere leichter auf gefahrenabwehrrechtliche Erkenntnisse und Gefährdungseinschätzungen zugreifen können.
Daneben sieht der Maßnahmenplan zusätzliche Instrumente zur Gefahrenabwehr vor. Dazu gehören eine verstärkte Überwachung von Gefährdern, der Einsatz elektronischer Fußfesseln und das Ziel bundeseinheitlicher Standards beim Präventivgewahrsam. Bestehende Programme zur Extremismusprävention sollen ergänzt werden.
Für die vorgesehenen gesetzlichen Änderungen sind nun die jeweiligen Gesetzgebungsverfahren erforderlich.





