Generalstaatsanwaltschaft Berlin erhebt Anklage gegen mutmaßliche IS-Rückkehrerin

Berlin, 15. September 2026. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen eine 35 Jahre alte deutsche Staatsangehörige wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ erhoben. Über die Zulassung der Anklage muss der Staatsschutzsenat des Kammergerichts entscheiden.

Der Frau wird vorgeworfen, im Dezember 2014 über Istanbul in das damalige Herrschaftsgebiet des IS in Syrien ausgereist zu sein. Dort soll sie sich aus radikal-islamistischer Überzeugung der Organisation angeschlossen und zunächst mit ihrem nach islamischem Ritus verheirateten Ehemann in Manbij gelebt haben.

Nach Darstellung der Generalstaatsanwaltschaft soll der Ehemann für den IS gekämpft haben. Die Angeklagte habe seine Tätigkeit unterstützt, indem sie den gemeinsamen Haushalt führte.

Nach der Trennung von ihrem Ehemann soll sie sich in Frauenhäusern des IS aufgehalten haben. In dieser Zeit habe sie auf eine Freundin in Berlin eingewirkt, ebenfalls nach Syrien auszureisen und den IS zu unterstützen. Dabei soll sie auch ein Selbstmordattentat als mögliche Unterstützungshandlung bezeichnet und ihre eigene Bereitschaft zu einem solchen Anschlag geäußert haben.

Die Freundin reiste nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft im Juni 2015 mit Unterstützung der Angeklagten und über deren Kontakte nach Syrien. Dort soll sie einen IS-Kämpfer geheiratet und eine Ausbildung an der Waffe erhalten haben. Später sei sie bei einem Angriff auf den IS ums Leben gekommen.

Die Angeklagte selbst wurde im März 2019 von kurdischen Streitkräften festgenommen und in das Lager al-Hol gebracht. Im Januar 2020 soll ihr mit Unterstützung ihres früheren Ehemannes die Flucht in die Türkei gelungen sein. Dort lebte sie nach Angaben der Ermittler bis April 2026 unter falschen Personalien.

Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland wurde die Frau am 23. April 2026 am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen. Sie befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Angeschuldigte ist nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft nicht vorbestraft.

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