
Hamburg, 11. September 2026 (JPD) – Nach der ICE-Kollision mit einem Sattelzug in Hamburg-Rönneburg mit einem Toten und zwölf Verletzten hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 36-jährigen Kraftfahrer erhoben. Ihm werden fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung sowie gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr zur Last gelegt. Über die Anklage muss das Landgericht Hamburg entscheiden.
Der Angeschuldigte soll am 11. Februar 2025 versucht haben, mit einer Sattelzugmaschine samt Auflieger den beschrankten Bahnübergang Reller zu passieren. Dabei soll er mehrfach rangiert und angehalten haben. In der Folge kollidierte der herannahende ICE 613 mit dem Fahrzeug.
Ein Toter und zwölf verletzte Zugpassagiere
Durch den Aufprall stieß ein Bahnreisender gegen den Tisch einer Sitzgruppe und starb an den Folgen eines stumpfen Bauchtraumas. Zwölf weitere Passagiere wurden unterschiedlich schwer verletzt. Mehrere Reisende erlitten Prellungen und Wunden, eine Frau eine Rippenserienfraktur.
Der Sachschaden am Zug und an weiteren Einrichtungen der Deutschen Bahn beläuft sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf rund 3,5 Millionen Euro.
Staatsanwaltschaft hält Unfall für vermeidbar
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen wäre die Kollision vermeidbar gewesen, wenn der Angeschuldigte die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hätte. Insbesondere hätte er den Bahnübergang nach Auffassung der Staatsanwaltschaft zügiger und ohne Aufenthalt passieren müssen.
Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage wegen des besonderen Umfangs und der besonderen Bedeutung der Sache nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG unmittelbar zum Landgericht Hamburg erhoben. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.





