BGH bestätigt lebenslange Haft wegen Doppelmordes in Schackendorf

Karlsruhe/Leipzig, 2. September 2026 (JPD). Die Verurteilung eines Mannes wegen des Doppelmordes in Schackendorf zu lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe ist rechtskräftig. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 19. Dezember 2025 verworfen. Das Landgericht hatte zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte sich die langjährige Partnerin des Angeklagten im Juni 2024 von ihm getrennt. Der Mann konnte sich mit dem Ende der Beziehung nicht abfinden und war nach Überzeugung des Gerichts tief gekränkt, als er von ihrem neuen Partner erfuhr.

Am frühen Morgen des 16. November 2024 wartete der Angeklagte vor dem Haus seiner früheren Lebensgefährtin. Als die Frau und ihr neuer Freund das Gebäude verließen, griff er beide mit einem Messer an und stach mehrfach auf sie ein.

Landgericht nahm niedrige Beweggründe an

Nach den Urteilsfeststellungen handelte der Angeklagte vor allem aus Wut und Eifersucht sowie in der Überzeugung, seine frühere Partnerin sei sein Besitz. Die Frau starb unmittelbar nach ihrer Einlieferung in ein Krankenhaus. Ihr Partner erlag im Frühjahr 2025 den Folgen seiner schweren Verletzungen.

Das Landgericht Kiel wertete beide Tötungen als Mord aus niedrigen Beweggründen. Bei der Tötung des neuen Partners nahm die Schwurgerichtskammer zusätzlich das Mordmerkmal der Heimtücke an.

Der Bundesgerichtshof stellte bei der Überprüfung des Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten fest und verwarf dessen Revision. Damit sind sowohl die lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe als auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld rechtskräftig. Eine Entlassung auf Bewährung bereits nach Verbüßung von 15 Jahren kommt damit nicht in Betracht.

Aktenzeichen: BGH, Beschluss vom 25. August 2026, 5 StR 281/26
Vorinstanz: LG Kiel, Urteil vom 19. Dezember 2025, 16 Ks 598 Js 68304/24

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