
Berlin, 27. August 2026 (JPD). Die Bundesregierung sieht Defizite bei den gesetzlichen Möglichkeiten, gegen Kindesentführungen ins Ausland vorzugehen. Die derzeitige Gesetzeslage sei insoweit nicht ausreichend. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu grenzüberschreitender Kindesentziehung, Zwangsverheiratung und weiblicher Genitalverstümmelung hervor.
Anders bewertet die Bundesregierung die bestehenden Handlungsmöglichkeiten bei einer konkret drohenden Kindesentziehung. Die gesetzlichen Instrumente von Jugendämtern und Familiengerichten seien grundsätzlich ausreichend.
Bei einer erheblichen Gefährdung des Kindeswohls könne das Jugendamt das zuständige Familiengericht einschalten. Bestehe eine dringende Gefahr, komme zudem eine vorläufige Inobhutnahme des Kindes in Betracht.
Ob diese Maßnahmen im jeweiligen Fall tatsächlich ausreichten, hänge jedoch von den konkreten Umständen und der individuellen Gefährdungslage ab, heißt es in der Regierungsantwort.
Kein bundesweit einheitliches Verfahren bei drohender Zwangsverheiratung
Ein bundesweit einheitliches und verbindliches Verfahren für die Zusammenarbeit von Schulen, Jugendämtern, Polizei und deutschen Auslandsvertretungen bei Verdacht auf eine drohende Zwangsverheiratung durch Verbringung ins Ausland besteht nach Angaben der Bundesregierung bislang nicht.
Zwar gebe es Kooperationspflichten zwischen den beteiligten Stellen sowie fachliche Empfehlungen. Die konkrete Zusammenarbeit werde jedoch überwiegend auf Landes- und kommunaler Ebene ausgestaltet.
Nach Auffassung der Bundesregierung können dadurch regionale Strukturen und die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt werden.
Parallel arbeitet die Bundesregierung nach eigenen Angaben an Mindeststandards zur frühzeitigen Erkennung von Betroffenen des Menschenhandels und ihrer Weitervermittlung an geeignete Hilfsangebote. Diese Standards sollen künftig auch bestimmte Fälle von Zwangsheirat erfassen.
Die Angaben finden sich in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur grenzüberschreitenden Kindesentziehung, Zwangsverheiratung und weiblichen Genitalverstümmelung.





