
Karlsruhe/Hamburg, 27. August 2026 (JPD). Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen den türkischen Staatsangehörigen Yüksel K. wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) erhoben. Die Anklage wurde bereits am 6. August 2026 beim Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg eingereicht und ist inzwischen zugestellt worden.
Dem Angeschuldigten wird eine mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung nach §§ 129a, 129b StGB vorgeworfen.
Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft gehörte Yüksel K. von Juni 2016 bis Juli 2023 als Co-Vorsitzender des Kongresses der Kurdisch Demokratischen Gesellschaft in Europa (KCDK-E) der Führungsebene der europäischen PKK-Organisation an.
In dieser Funktion soll er Vorgaben der Europaführung umgesetzt und insbesondere die Öffentlichkeitsarbeit sowie Propagandaaktivitäten der Organisation in Europa koordiniert haben. Dabei sei er auch selbst öffentlich als Redner aufgetreten.
Nach den Ermittlungen arbeitete der Angeschuldigte zudem eng mit verschiedenen Organisationsebenen der PKK sowie mit der Vereinigung zugehörigen oder nahestehenden Medien zusammen.
Yüksel K. war am 20. Mai 2025 festgenommen worden. Der gegen ihn erlassene Haftbefehl wurde am 1. August 2025 vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs außer Vollzug gesetzt. Am 7. Mai 2026 wurde der Haftbefehl auf Antrag der Bundesanwaltschaft aufgehoben.
Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage muss nun der zuständige Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg entscheiden.




