Hessen verbietet Verein „Palästina e.V.“ wegen antisemitischer und israelfeindlicher Aktivitäten

Wiesbaden, 18. August 2026 (JPD). Das hessische Innenministerium hat den Verein „Palästina e.V.“ verboten. Nach Angaben des Ministeriums richten sich Zweck und Tätigkeit des Vereins gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Im Zusammenhang mit dem Verbot wurden am Dienstagmorgen fünf Objekte in Hessen und ein Objekt in Baden-Württemberg durchsucht.

Dem Vereinsverbot war nach Angaben des Innenministeriums ein verwaltungsgerichtliches Verfahren zu den Durchsuchungsmaßnahmen vorausgegangen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel sei der Auffassung des Ministeriums gefolgt, dass hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein Vereinsverbot bestünden.

An den Durchsuchungen in Hessen waren 35 Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Frankfurt, des Hessischen Präsidiums für Einsatz und des Hessischen Landeskriminalamtes beteiligt. Die Maßnahmen erfolgten aufgrund gerichtlicher Anordnungen und sollen nach Angaben des Ministeriums auch der Sicherung möglicher weiterer Beweismittel dienen.

Ministerium wirft Verein antisemitische Propaganda vor

Das Innenministerium wirft „Palästina e.V.“ vor, über einen längeren Zeitraum antisemitische Positionen verbreitet, das Existenzrecht Israels bestritten und entsprechende Propaganda öffentlich verbreitet zu haben. Veranstaltungen und Veröffentlichungen des Vereins hätten wiederholt dazu gedient, antisemitische Ressentiments zu schüren und israelfeindliche Narrative zu verbreiten.

Nach Darstellung des Ministeriums trat der 2022 gegründete Verein insbesondere nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 verstärkt öffentlich in Erscheinung und habe den Angriff ausdrücklich befürwortet.

Eine im November 2024 über soziale Medien erklärte Selbstauflösung habe die tatsächlichen Aktivitäten nicht beendet. Der Verein habe seine Tätigkeit nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden fortgesetzt.

Bereits im Januar 2025 waren im Rahmen des vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens Wohnungen und weitere Objekte von Vorstandsmitgliedern und führenden Vereinsmitgliedern durchsucht worden.

Innenministerium sieht Verbotsgründe nach Vereinsgesetz erfüllt

Als erklärtes Ziel des Vereins nennt das Ministerium die „Befreiung des gesamten historischen Palästinas von der zionistischen Besatzung vom Jordanfluss bis zum Mittelmeer“. Zudem habe sich der Verein nach seiner Satzung mit „allen Formen des palästinensischen Widerstandes“ solidarisch erklärt.

Nach Auffassung des Innenministeriums umfasst dies auch den bewaffneten Kampf der terroristischen Hamas gegen Israel. Führende Vereinsmitglieder hätten den Terrorangriff der Hamas als Widerstandsaktion gerechtfertigt und bewaffneten Kampf ausdrücklich nicht als Terror bezeichnet.

Durch die Unterstützung bewaffneter Gewalt gegen Israel, antisemitische Narrative und die Negierung des Existenzrechts Israels seien nach Auffassung der Behörde die Verbotsgründe des § 3 Abs. 1 Satz 1 Vereinsgesetz wegen eines Verstoßes gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung erfüllt.

Das Vereinsverbot hat nach Angaben des Ministeriums die Auflösung der Vereinsstrukturen und die Beschlagnahme des Vereinsvermögens zur Folge.

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) bezeichnete das Verbot als „klares Zeichen für das entschlossene Handeln des Rechtsstaates“ gegen Antisemitismus. Die Aktivitäten des Vereins hätten nach seiner Einschätzung die Grenzen zulässiger politischer Meinungsäußerung überschritten.

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