Brüsseler Platz: Stadt Köln muss 5.000 Euro Zwangsgeld zahlen

Münster, 17. August 2026 (JPD). Die Stadt Köln muss ein Zwangsgeld von 5.000 Euro zahlen, weil sie ihre gerichtlich festgestellte Verpflichtung zum Schutz der Anwohner des Brüsseler Platzes vor gesundheitsgefährdendem nächtlichem Lärm bislang nicht ausreichend erfüllt hat. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat eine Beschwerde der Stadt gegen die Festsetzung des Zwangsgelds zurückgewiesen.

Grundlage ist ein inzwischen rechtskräftiges Urteil des OVG vom 28. September 2023. Darin wurde die Stadt verpflichtet, effektive Maßnahmen zur Lärmreduzierung auf dem Brüsseler Platz zu ergreifen, um gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen an den Wohnungen der Anwohner während der Nachtzeit zu unterbinden.

Auf Antrag zweier betroffener Anwohner hatte das Verwaltungsgericht Köln der Stadt ein Zwangsgeld von 5.000 Euro angedroht, falls sie ihrer Verpflichtung nicht bis zum 15. Mai 2026 nachkommt. Eine dagegen gerichtete Beschwerde der Stadt hatte das Oberverwaltungsgericht bereits im Mai zurückgewiesen.

Das Verwaltungsgericht setzte das Zwangsgeld anschließend mit Beschluss vom 15. Juli 2026 fest. Nach seiner Einschätzung hatte die Stadt ihre Verpflichtungen auch unter Berücksichtigung zuletzt ergriffener Maßnahmen nicht hinreichend erfüllt.

Zwar habe die Stadt ein Konzept vorgelegt und sich um eine Verbesserung der Situation bemüht. Unter anderem gilt seit Ende 2025 ab 21 Uhr ein Alkoholverbot auf dem Platz. Auch seien die gemessenen Lärmwerte inzwischen niedriger als in den Vorjahren.

Die Werte hätten im Mai 2026 jedoch weiterhin oberhalb der Schwelle zur Gesundheitsgefahr von 60 dB(A) oder nur knapp darunter gelegen. Daher sei insbesondere in den stärker frequentierten Sommermonaten weiterhin mit unzumutbaren Beeinträchtigungen zu rechnen.

Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts folgte dieser Einschätzung. Den Einwand der Stadt, die Überschreitungen seien lediglich geringfügig und an zahlreichen Tagen sei die Lärmschwelle eingehalten worden, ließ das Gericht nicht gelten. Es gehe um Gesundheitsgefährdungen und um ein seit Jahren wiederkehrendes Geschehen auf dem Brüsseler Platz.

Das von der Stadt vorgelegte Konzept stelle nach Auffassung des Gerichts nicht hinreichend sicher, dass die maßgebliche Zumutbarkeitsschwelle künftig dauerhaft eingehalten werde. Auch die Annahme, das Lärmgeschehen könne nach 22 Uhr künftig nachlassen, sei nicht nachvollziehbar.

Kritisch äußerte sich das Gericht zudem zu Angaben der Stadt über verlängerte Sperrzeiten. Der entsprechende Vortrag im Beschwerdeverfahren habe im Widerspruch zu Medienberichten vom selben Tag gestanden, wonach sämtliche Außengastronomien am Brüsseler Platz wieder bis 24 Uhr öffnen dürften.

Der Beschluss ist unanfechtbar. Die Stadt Köln muss die 5.000 Euro an die Staatskasse zahlen. Das Geld geht nicht an die betroffenen Anwohner.

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. August 2026 – 8 E 520/26

Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 15. Juli 2026 – 9 M 19/26

Markiert:
Cookie Consent mit Real Cookie Banner