BGH bestätigt lebenslange Haft wegen Mordes bei kurdischem Neujahrsfest

Karlsruhe, 17. August 2026 (JPD). Die Verurteilung eines Mannes wegen Mordes bei einer Feier anlässlich des kurdischen Neujahrsfests in Parsberg ist rechtskräftig. Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth verworfen. Dieses hatte ihn zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte am 23. März 2025 während der Feier in Parsberg einen Mann mit einem Messerstich.

Hintergrund der Tat war nach den Feststellungen ein rund 20 Jahre zurückliegendes Geschehen in Syrien. Der Angeklagte machte das spätere Opfer für den gewaltsamen Tod seiner Schwester verantwortlich. Diese war im Jahr 2005 im Alter von 15 Jahren die Ehefrau des später Getöteten. Der Angeklagte wollte sich für ihren Tod rächen.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth wertete die Tat als heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen gemäß § 211 Abs. 2 Strafgesetzbuch.

Die Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof ergab keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Mit der Verwerfung der Revision ist das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth rechtskräftig.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 6. August 2026 – 6 StR 320/26

Vorinstanz:
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 12. Februar 2026 – 5 Ks 111 Js 805/25

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