Softairgranaten in ICE geworfen: Anklage wegen versuchten Mordes

Düsseldorf, 14. August 2026 (JPD). Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat einen 20-jährigen Mann wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung in zehn Fällen angeklagt. Über die Zulassung der Anklage muss nun die Jugendkammer des Landgerichts Aachen entscheiden.

Dem deutschen Staatsangehörigen wird vorgeworfen, am Abend des 2. April 2026 in einem ICE auf der Fahrt in Richtung Frankfurt am Main zwei Softairgranaten in einen mit zahlreichen Reisenden besetzten Wagen geworfen zu haben. Der Zug befand sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Streckenabschnitt zwischen Köln und Siegburg.

Nach dem Anklagevorwurf war der Mann mit einer Sturmhaube maskiert. Auf einer Zugtoilette soll er zudem einen Rucksack, einen Helm und ein Messer griffbereit abgelegt haben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeschuldigte beabsichtigte, mehrere Fahrgäste mit dem Messer zu töten. Die Softairgranaten sollen der Ablenkung gedient haben, um eine frühzeitige Entdeckung des geplanten Angriffs zu verhindern.

Bei der Detonation der Granaten wurden kleine Plastikkugeln im Wagen verteilt. Zehn Menschen erlitten leichte Verletzungen.

Ein Fahrgast und ein Bahnmitarbeiter verhinderten nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft die weitere Tatbegehung. Sie hielten den 20-Jährigen bis zum Eintreffen der Bundespolizei in der Zugtoilette fest.

Kein politisches Tatmotiv festgestellt

Ein zunächst untersuchter Verdacht auf eine politisch motivierte Tat hat sich den Ermittlungen zufolge nicht bestätigt. Nach dem Ergebnis eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens geht die Staatsanwaltschaft zudem davon aus, dass der Angeschuldigte zum Tatzeitpunkt strafrechtlich uneingeschränkt verantwortlich war.

Da der Beschuldigte zur Tatzeit Heranwachsender war, entscheidet sich im Verfahren auch, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt. Das Jugendgerichtsgesetz sieht bei Heranwachsenden für besonders schwere Straftaten eine Jugendstrafe von bis zu 15 Jahren vor.

Der 20-Jährige befindet sich in Untersuchungshaft. Das Landgericht Aachen muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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