Tötungsdelikt in Schweden: Deutscher Tatverdächtiger darf ausgeliefert werden

Karlsruhe, 29.09.2026 (JPD) – Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Auslieferung eines 33-jährigen deutschen Tatverdächtigen nach Schweden zur Strafverfolgung für zulässig erklärt. Das Verfahren steht im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt an einer 29-jährigen Frau aus Heilbronn in Schweden.

Der 1. Strafsenat bestätigte zugleich die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, dem Strafverfahren in Schweden Vorrang vor einer möglichen Strafverfolgung in Deutschland einzuräumen. Maßgeblich sei insbesondere, dass sich der mutmaßliche Tatort in Schweden befinde und dort auch die Leiche des Opfers gefunden worden sei.

Nach Auffassung des Gerichts spricht zudem die effiziente justizielle Zusammenarbeit im Rahmen des Europäischen Haftbefehls für ein Verfahren am Tat- und Fundort, an dem sich zentrale Beweismittel befinden.

Die schwedischen Justizbehörden haben zugesichert, dass der Beschuldigte im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung auf seinen Wunsch nach Deutschland zurücküberstellt werden kann, um eine verhängte Freiheitsstrafe hier zu verbüßen.

Bewilligt die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe die Auslieferung wie angekündigt, soll der Mann spätestens innerhalb von zehn Tagen nach der Bewilligungsentscheidung nach Schweden überstellt werden. Bis dahin bleibt er in Auslieferungshaft.

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