
Düsseldorf, 29.09.2026 (JPD) – Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat einen 53-jährigen Mann wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit angeklagt. Über die Zulassung der Anklage entscheidet der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
Dem ukrainischen Staatsangehörigen aus Attendorn wird vorgeworfen, spätestens seit November 2025 für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein. Er soll Informationen über einen in Deutschland lebenden Mann gesammelt und weitergegeben haben, der nach Beginn des russischen Angriffskrieges an Kampfhandlungen für die ukrainischen Streitkräfte beteiligt gewesen war.
Nach Einschätzung der Generalstaatsanwaltschaft könnte die Ausspähung auch der Vorbereitung weiterer geheimdienstlicher Operationen gegen die Zielperson in Deutschland gedient haben.
Der Angeschuldigte wurde am 27. März 2026 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Anklage wurde am 4. September 2026 erhoben.
Geheimdienstliche Agententätigkeit nach § 99 StGB kann mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens. Es gilt die Unschuldsvermutung.





