
Bonn, 31. Juli 2026 (JPD). Das Bundeskartellamt hat erhebliche wettbewerbliche Bedenken gegen die geplante Übernahme großer Teile des Lebensmittelhändlers tegut durch EDEKA. In 37 regionalen Märkten könnte der Zusammenschluss den Wettbewerb und die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher deutlich beeinträchtigen, teilte die Behörde nach ihrer vorläufigen Prüfung mit.
Das Bundeskartellamt übermittelte den beteiligten Unternehmen am 27. Juli 2026 den Entwurf seiner wettbewerblichen Bewertung, eine sogenannte Abmahnung. Eine abschließende Entscheidung sei damit noch nicht getroffen. Die Unternehmen und weitere Verfahrensbeteiligte können nun Stellung nehmen.
EDEKA beabsichtigt, 202 tegut-Lebensmittelmärkte, 41 automatisierte teo-Standorte, die Herzberger Bäckerei und ein Logistikzentrum zu übernehmen. Das Vorhaben wurde am 23. März 2026 beim Bundeskartellamt angemeldet. Seit dem 21. April befindet es sich im Hauptprüfverfahren.
Nach der vorläufigen Bewertung bestehen insbesondere in Nord- und Osthessen, Thüringen, Nordbayern sowie Baden-Württemberg erhebliche Wettbewerbsprobleme. Maßgeblich ist dabei die Situation in den jeweiligen Einzugsgebieten der Lebensmittelmärkte.
Das Bundeskartellamt prüft Zusammenschlüsse im Lebensmitteleinzelhandel sowohl mit Blick auf die Verbraucher als auch hinsichtlich der Auswirkungen auf Hersteller und Lieferanten. Für Verbraucher finde der Wettbewerb vor allem auf lokaler Ebene statt. Entscheidend sei daher, ob sich die Auswahlmöglichkeiten und der Wettbewerbsdruck in einzelnen Regionen erheblich verschlechterten.
EDEKA hatte am 20. Juli erstmals Zusagen angeboten, um die Bedenken auszuräumen. Solche Zusagen können etwa darin bestehen, einzelne Standorte von der Übernahme auszunehmen oder sie an unabhängige Wettbewerber zu veräußern. Das bisherige Angebot reiche nach Einschätzung der Behörde jedoch nicht aus, um sämtliche Wettbewerbsprobleme zu beseitigen.
Auf den bundesweit abzugrenzenden Beschaffungsmärkten sieht das Bundeskartellamt dagegen bislang keinen ausreichenden Grund für eine Untersagung. EDEKA verfüge dort zwar bereits über eine sehr starke Stellung und erreiche insbesondere bei Herstellermarken regelmäßig Beschaffungsanteile von rund 30 Prozent.
Der zusätzliche Zuwachs durch die tegut-Übernahme sei jedoch gering. Er betrage deutlich weniger als 0,5 Prozent des gesamten Beschaffungsvolumens im deutschen Lebensmitteleinzelhandel. Die Übernahme führe deshalb auf den Beschaffungsmärkten voraussichtlich nicht zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs.
Die Ermittlungen bestätigten zugleich die starke Konzentration im deutschen Lebensmitteleinzelhandel. Auf EDEKA, REWE, die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland sowie ALDI Nord und ALDI Süd entfielen zusammen inzwischen mehr als 90 Prozent der Umsätze.
Allein diese hohe Marktkonzentration genüge jedoch nicht für eine Untersagung. Auch lasse sich daraus nicht ableiten, dass die vier Handelsgruppen den Markt gemeinsam beherrschten. Dafür müsste festgestellt werden, dass zwischen ihnen kein wirksamer Wettbewerb bestehe. Entsprechende Anhaltspunkte hätten die Ermittlungen bislang nicht ergeben.
Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt betonte, die Behörde müsse den Zusammenschluss ausschließlich nach den Vorgaben des Wettbewerbsrechts beurteilen. Andere öffentliche Interessen wie mögliche Auswirkungen auf die Beschäftigung könnten nur in gesonderten Verfahren berücksichtigt werden.
Wegen des von EDEKA vorgelegten Zusagenangebots verlängerte sich die gesetzliche Prüffrist bis zum 23. September 2026. Das Bundeskartellamt will nun die Stellungnahmen der Beteiligten und den weiteren Verlauf der Zusagenverhandlungen abwarten.



