Verbot bestätigt: „Tour de Natur“ darf nicht über die Autobahn A 5 fahren

Kassel, 29. Juli 2026 (JPD). Die Fahrraddemonstration „Tour de Natur 2026“ darf auf ihrer Etappe von Bad Nauheim nach Gießen nicht über die Autobahn A 5 fahren. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerde des Versammlungsanmelders gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen zurückgewiesen.

Die von Frankfurt am Main nach Erfurt führende Demonstration sollte nach den Plänen des Veranstalters am Mittwoch einen rund 3,5 Kilometer langen Abschnitt der A 5 zwischen den Anschlussstellen Bad Nauheim und Butzbach nutzen. Der Wetteraukreis hatte dies mit Bescheid vom 24. Juli untersagt und stattdessen eine Alternativroute vorwiegend über die Bundesstraße 3 angeordnet.

Ein dagegen gerichteter Eilantrag des Veranstalters war bereits am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Gießen ohne Erfolg geblieben. Der für das Versammlungsrecht zuständige 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigte diese Entscheidung nun im Ergebnis.

Nach Auffassung des Gerichts spricht bereits Überwiegendes dafür, dass die Gefahrenprognose des Wetteraukreises eine unmittelbare Gefahr für Leben und körperliche Unversehrtheit rechtfertigt. Jedenfalls falle eine Folgenabwägung zugunsten des öffentlichen Interesses an der Verhinderung solcher Gefahren aus.

Die Nachteile für den Veranstalter wiegen nach Einschätzung des Senats weniger schwer. Die Demonstration könne auch auf der zugewiesenen Alternativroute öffentlichkeitswirksam auf ihr Anliegen aufmerksam machen. Das Motto der Versammlung lautet „Verhinderung des Ausbaus der Bundesautobahn A 5 – Für eine klimagerechte und flächenschonende Verkehrspolitik“.

Der Beschluss ist im verwaltungsgerichtlichen Instanzenzug nicht anfechtbar.

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29. Juli 2026 – 8 B 2167/26; Vorinstanz: Verwaltungsgericht Gießen – 10 L 2869/26.GI

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