Strandbad Jungfernheide hat keinen Vorrang bei Schädlingsbekämpfung

Berlin, 22. Juli 2026 (JPD). Die Betreiberin des Strandbads Jungfernheide hat keinen Anspruch darauf, dass der Eichenprozessionsspinner im Umfeld des Freibads vorrangig bekämpft wird. Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte einen entsprechenden Eilantrag ab.

Das im Volkspark Jungfernheide gelegene Strandbad ist wegen des starken Raupenbefalls seit Ende Mai 2026 geschlossen. Bereits im Vorjahr hatte der Befall zu einer Schließung geführt.

Die Betreiberin verlangte insbesondere vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf eine wirksamere Schädlingsbekämpfung. Sie verwies auf Gesundheitsgefahren für ihre Beschäftigten und finanzielle Einbußen, die ihre wirtschaftliche Existenz bedrohten.

Bezirke dürfen begrenzte Ressourcen priorisieren

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts besteht lediglich ein Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über Maßnahmen der Gefahrenabwehr. Eine zeitnahe Beseitigung sämtlicher Raupennester sei insbesondere wegen der begrenzten Verfügbarkeit geeigneter Fachunternehmen tatsächlich nicht möglich.

Die Bezirksämter dürften deshalb Prioritäten setzen. Rechtlich nicht zu beanstanden sei, Schulen, Kindertagesstätten, Sporteinrichtungen und weitere Einrichtungen der Daseinsvorsorge bevorzugt zu behandeln.

Einen uneingeschränkten Anspruch auf den Einsatz von Bioziden gebe es ebenfalls nicht.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 21. Juli 2026 – VG 1 L 239/26

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