
Köln, 15. Juli 2026 (JPD). Die Stadt Köln muss wegen unzureichender Maßnahmen gegen nächtlichen Lärm am Brüsseler Platz ein Zwangsgeld von 5.000 Euro zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln auf Antrag zweier Anwohner entschieden.
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hatte die Stadt bereits 2023 verpflichtet, zwischen 22 und 6 Uhr gesundheitsgefährdende Ruhestörungen zu unterbinden. Trotz eines Alkoholverbots ab 21 Uhr, regelmäßiger Lärmmessungen und eines neuen ämterübergreifenden Konzepts seien die Vorgaben noch nicht ausreichend erfüllt.
Messwerte teilweise weiter über 60 Dezibel
Nach Angaben des Gerichts lagen die bis Mai 2026 gemessenen Werte teilweise weiterhin über der maßgeblichen Grenze von 60 Dezibel oder nur knapp darunter. Für die stärker frequentierten Sommermonate seien deshalb weitere unzumutbare Beeinträchtigungen zu erwarten.
Das bereits im März angedrohte Zwangsgeld sei daher festzusetzen gewesen. Es wird an die Staatskasse und nicht an die Anwohner gezahlt.
Gegen den Beschluss ist die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen möglich.
Aktenzeichen: 9 M 19/26
Vorangegangene Zwangsgeldandrohung: 9 M 37/25
Die gesonderten Verfahren über die Öffnung einer Außengastronomie bis 24 Uhr sind von der Entscheidung nicht betroffen.
Weitere Aktenzeichen: 21 K 2905/26 und 21 L 1017/26




