
Berlin, 13. Juli 2026 (JPD). Das Online-Nachrichtenportal Nius darf seine Werbekampagne auf Bussen und in U-Bahnen der Berliner Verkehrsbetriebe fortsetzen. Das Verwaltungsgericht Berlin gab einem Eilantrag des Portals statt.
Nius hatte im April 2026 Außenwerbung auf einem Doppeldeckerbus sowie Innenwerbung in U-Bahnen gebucht. Nach Beginn der Kampagne kam es zu öffentlichen Protesten und Aufrufen, Einrichtungen der BVG zu beschädigen oder den Betriebsablauf zu stören. Daraufhin beendete die BVG die Kampagne vorzeitig.
Nach Auffassung der 1. Kammer hat Nius jedoch Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen. Die Werbung erfülle die von der BVG aufgestellten Voraussetzungen und sei von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützt.
Die Gefahr möglicher Übergriffe durch Dritte rechtfertige einen Ausschluss nur, wenn die öffentliche Sicherheit auch mit polizeilichen Mitteln nicht gewährleistet werden könne. Dafür lagen nach Einschätzung des Gerichts keine Anhaltspunkte vor.
Die BVG könne die Beendigung der Kampagne auch nicht mit dem Schutz ihres unternehmerischen Ansehens begründen. Als Anstalt des öffentlichen Rechts könne sie sich nicht selbst auf Grundrechte berufen.
Zudem untersagte das Gericht der BVG, bestimmte Äußerungen des Nius-Chefredakteurs zur Zweigeschlechtlichkeit weiterhin als offensichtlich rechtswidrig zu bezeichnen. Die Äußerungen überschritten nach Auffassung der Kammer nicht die Grenzen der Meinungsfreiheit.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 13. Juli 2026 – VG 1 L 215/26






