Stadt Rheinsberg muss Äußerungen ihres Bürgermeisters über Landrat löschen

Berlin, 7. Juli 2026 (JPD). Die Stadt Rheinsberg muss erneut Äußerungen ihres Bürgermeisters über den Landrat des Landkreises Ostprignitz-Ruppin, Ralf Reinhardt, unterlassen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit zwei unanfechtbaren Beschlüssen vom 6. Juli 2026 entschieden (Aktenzeichen OVG 12 S 45/26 und OVG 12 S 55/26).

In einem der Beschwerdeverfahren wandte sich die Stadt Rheinsberg gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam. Dieses hatte dem Bürgermeister im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, den Landrat als „Ralle“, „Ralle Reinhardt“ oder „Ralfi“ zu bezeichnen. Das Verwaltungsgericht hatte die Bezeichnungen als herabwürdigend angesehen und ausgeführt, sie stünden der Stadt beziehungsweise ihrem in amtlicher Funktion handelnden Bürgermeister nicht zu.

In einem weiteren Verfahren hatte der Landrat Beschwerde eingelegt. Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte dort andere Äußerungen des Bürgermeisters als private Äußerungen bewertet und der Stadt nicht zugerechnet. Diese Einschätzung hielt vor dem Oberverwaltungsgericht keinen Bestand.

Der 12. Senat gab der Beschwerde des Landrats statt und wies die Beschwerde der Stadt zurück. Damit ist der Stadt Rheinsberg untersagt, die in beiden Verfahren beanstandeten unsachlichen und unzulässigen Äußerungen über den Landrat weiter zu verbreiten. Außerdem muss die Stadt mehrere Videos löschen, in denen der Bürgermeister die Äußerungen tätigt.

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts handelte der Bürgermeister in beiden Fällen in amtlicher Funktion. Die Äußerungen seien deshalb der Stadt zuzurechnen. Sie überschritten die Grenze des bei amtlichen Äußerungen eines Hoheitsträgers Zulässigen und genügten nicht mehr dem Sachlichkeitsgebot.

Auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit könne sich ein Amtsträger in diesem Zusammenhang nicht berufen, entschied der Senat. Die Beschlüsse sind unanfechtbar. Vorinstanzlich hatten das Verwaltungsgericht Potsdam mit Beschlüssen vom 12. Mai 2026 und vom 4. Juni 2026 über die Verfahren entschieden.

Markiert:
Cookie Consent mit Real Cookie Banner