Geruchsimmissionen zu hoch: Baugenehmigung für Restaurant in Georgsmarienhütte aufgehoben

Osnabrück, 2. Juli 2026 (JPD). Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat zwei Nachbarklagen gegen die Baugenehmigung für ein Restaurant mit Holzkohlegrill in Georgsmarienhütte stattgegeben. Die 2. Kammer hob die vom Landkreis Osnabrück im Jahr 2023 erteilte Genehmigung nach mündlicher Verhandlung auf.

Nach Auffassung des Gerichts verletzt die Baugenehmigung nachbarschützende Vorschriften. Der Landkreis habe es im Genehmigungsverfahren versäumt, angesichts bereits bekannter Beschwerden Dritter wegen Geruchsimmissionen ein Immissionsschutzgutachten einzuholen oder zumindest eine belastbare Prognose zu den zu erwartenden Gerüchen anzustellen. Damit sei der bestehende Immissionskonflikt nicht bewältigt worden.

Bereits dies verletze das nachbarrechtliche Rücksichtnahmegebot. Hinzu komme, dass der Restaurantbetrieb die für Wohn- und Mischgebiete, Kerngebiete mit Wohnen sowie urbane Gebiete maßgeblichen Immissionsrichtwerte tatsächlich nicht einhalte.

Das Verwaltungsgericht stützte sich dabei auf ein Gutachten aus Juli 2025, das in einem Verfahren vor dem Landgericht Osnabrück zu den durch den Holzkohlegrill verursachten Gerüchen eingeholt worden war. Nach Auswertung dieses Gutachtens gelangte die Kammer zu dem Ergebnis, dass die an den betroffenen Messstellen festgestellten Werte die in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft festgelegten Richtwerte für Geruchsimmissionen teils deutlich überschreiten.

Auch unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls sah das Gericht keine Grundlage für die Annahme, dass trotz Überschreitung der Immissionswerte keine erhebliche Belästigung vorliege.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Gegen sie kann innerhalb eines Monats nach Zustellung ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht gestellt werden.

Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Osnabrück, 2 A 97/24 und 2 A 98/24

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