Mitteldeutsche Justizministerinnen wollen Justiz stärker schützen

Halberstadt, 2. Juli 2026 (JPD). Die Justizministerinnen von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen wollen den Schutz der Justiz vor Angriffen und politischem Druck verstärken. Bei einer Konferenz in Halberstadt verabschiedeten Franziska Weidinger, Prof. Constanze Geiert und Beate Meißner die „Halberstädter Erklärung“. Darin bezeichnen sie den Rechtsstaat als Fundament einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft und verurteilen persönliche Anfeindungen gegen Angehörige der Justiz sowie Angriffe auf die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter.

Die Ministerinnen betonen, unabhängige Gerichte seien unverzichtbar für den Schutz der Grundrechte. Wer die richterliche Unabhängigkeit angreife, greife die Grundwerte der Verfassungsordnung an. Ziel sei, dass Bürgerinnen und Bürger in den drei Ländern darauf vertrauen könnten, dass Gerichte frei von Einflussnahme und politischem Druck entscheiden.

Als gemeinsame Linie vereinbarten die Länder eine Null-Toleranz-Haltung gegenüber Angriffen auf Justizangehörige, den Schutz der Integrität des Justizdienstes und eine leistungsfähige, bedarfsgerecht ausgestattete Justiz. Zugleich soll die Justizpolitik praxisnäher werden. Genannt wurden weniger bürokratische Überfrachtung, funktionierende Verfahren und starke Institutionen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist der Kampf gegen Antisemitismus und Extremismus. Die Ministerinnen wollen die Antisemitismusbeauftragten der Justizbehörden enger vernetzen, gemeinsame Fortbildungen für Justiz, Verwaltung und Sicherheitsbehörden verstetigen und historisch-politische Bildung stärker in der Ausbildung verankern. Dazu zählen etwa Gedenkstättenbesuche und Zeitzeugengespräche.

Fortgeführt werden soll auch ein gemeinsames Fortbildungsformat zur Wehrhaftigkeit der Demokratie im Kampf gegen Antisemitismus und Extremismus. Als mögliche Vorbilder für länderübergreifende Initiativen nannten die Ministerinnen unter anderem eine Thüringer Gesprächsreihe mit jungen Strafgefangenen sowie die Anlaufstelle ZORA der Generalstaatsanwaltschaft Dresden für Opfer von Rechtsextremismus und Antisemitismus.

Ausgebaut wird zudem die Sicherheitspartnerschaft der mitteldeutschen Länder im Justizvollzug. Die aktualisierte Verwaltungsvereinbarung sieht eine verstärkte gegenseitige Unterstützung bei Sicherheitslagen, Durchsuchungen und Gefangenentransporten vor. Auch bei neuen Bedrohungen wie Drohnen oder psychoaktiven Substanzen sowie bei Aus- und Fortbildungen des Vollzugspersonals soll enger zusammengearbeitet werden.

Nach Angaben der Länder läuft die Umsetzung bereits. Zeitgleich mit der Konferenz findet in Magdeburg eine Tagung der Sicherungsgruppen des Justizvollzugs der drei Länder statt. Dabei geht es unter anderem um Erfahrungen aus dem Strafprozess gegen den Amokfahrer von Magdeburg.

Auch beim sogenannten Schwarzfahren formulierten die Ministerinnen eine gemeinsame Position. Sie sprechen sich gegen eine Bagatellisierung der Leistungserschleichung im öffentlichen Nah- und Fernverkehr aus. Wer wiederholt Leistungen nutze, ohne zu bezahlen, begehe Straftaten. Zugleich dürfe die Reaktion des Rechtsstaats bei nicht bezahlten Geldstrafen nicht schematisch in Freiheitsentzug bestehen. Gemeinnützige Arbeit nach dem Prinzip „Schwitzen statt Sitzen“ solle eine wichtige Rolle behalten.

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