Bürgergeld endet: Reformierte Grundsicherung startet zum 1. Juli

Nürnberg, 24. Juni 2026 (JPD) Zum 1. Juli 2026 tritt die Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Kraft. Das bisherige Bürgergeld wird durch das Grundsicherungsgeld beziehungsweise die reformierte Grundsicherung für Arbeitsuchende ersetzt. Ziel der Neuregelung ist es, die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung stärker in den Mittelpunkt zu rücken und die Mitwirkungspflichten von Leistungsberechtigten verbindlicher auszugestalten.

Wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilte, soll künftig wieder der Grundsatz gelten, dass die schnelle Aufnahme einer Beschäftigung Vorrang vor Weiterbildungsmaßnahmen hat. Qualifizierungen und Weiterbildungen bleiben jedoch weiterhin möglich, wenn sie für eine nachhaltige Eingliederung in den Arbeitsmarkt erfolgversprechender erscheinen als eine unmittelbare Arbeitsvermittlung.

Gleichzeitig sieht die Reform weiterhin Schutzmechanismen für besondere Lebenslagen vor. Diese sollen unter anderem Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie Kinder in Bedarfsgemeinschaften vor unverschuldeten Härten schützen.

Für Leistungsberechtigte ergeben sich zunächst keine unmittelbaren Handlungspflichten. Die Jobcenter bearbeiten Anträge ab Juli 2026 automatisch nach der neuen Rechtslage. Bereits erlassene Bürgergeld-Bescheide behalten ihre Gültigkeit. Auch die laufenden Geldleistungen werden nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ohne Unterbrechung weitergezahlt.

Da die Umstellung der Verwaltungsverfahren schrittweise erfolgt, kann der Begriff „Bürgergeld“ auf Formularen, Bescheiden und Schreiben vorübergehend weiterhin verwendet werden. Die vollständige Anpassung aller Unterlagen soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist zudem sichergestellt, dass laufende Maßnahmen fortgeführt und die Betreuung der Leistungsberechtigten ohne Einschränkungen fortgesetzt werden.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner