Bundesgerichtshof hebt Urteil in Berliner Vergewaltigungsfall teilweise auf

Karlsruhe, 22. Juni 2026 (JPD) Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision einer Nebenklägerin ein Urteil des Landgerichts Berlin I teilweise aufgehoben. Nach Auffassung des 5. Strafsenats hat das Landgericht möglicherweise zu Unrecht von einer Verurteilung wegen schwerer beziehungsweise besonders schwerer Vergewaltigung abgesehen. Die Sache muss deshalb teilweise neu verhandelt werden (Urteil vom 17. Juni 2026, Az. 5 StR 30/26).

Das Landgericht Berlin I hatte den Angeklagten am 11. Juli 2025 unter anderem wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Revision des Angeklagten blieb erfolglos. Die Nebenklägerin wandte sich dagegen mit dem Ziel einer weitergehenden Verurteilung wegen schwerer und besonders schwerer Vergewaltigung sowie gefährlicher Körperverletzung.

Nach den Feststellungen des Landgerichts trafen sich die stark alkoholisierte Geschädigte und der Angeklagte in der Nacht zum 22. April 2022 zufällig an einer Berliner Bushaltestelle. In der Wohnung des Angeklagten konsumierte die Frau gemeinsam mit ihm verschiedene Drogen, darunter Kokain und Heroin. Infolge des Alkohol- und Drogenkonsums verlor sie zeitweise das Bewusstsein.

Diesen Zustand nutzte der Angeklagte nach den Feststellungen des Landgerichts aus, um ohne Einverständnis der Frau sexuelle Handlungen vorzunehmen. Stunden später stellte er fest, dass die Geschädigte nicht mehr atmete, und alarmierte den Rettungsdienst. Nach einem Herzstillstand konnte die Frau wiederbelebt werden. Sie erlitt ein multiples Organversagen und schwebte mehrere Tage in Lebensgefahr.

Der Bundesgerichtshof beanstandete, dass das Landgericht nicht ausreichend geprüft habe, ob der Angeklagte bereits zu Beginn des Geschehens den Plan gefasst hatte, den erwarteten Zustand der Geschädigten für spätere sexuelle Übergriffe auszunutzen. Diese Frage könne für die rechtliche Einordnung als schwere oder besonders schwere Vergewaltigung von Bedeutung sein. Darüber müsse nun eine andere Strafkammer des Landgerichts Berlin I erneut entscheiden.

Der Senat verwies zudem auf ein weiteres rechtskräftiges Urteil gegen denselben Angeklagten. In einem gesonderten Verfahren hatte das Landgericht Berlin I ihn wegen Vergewaltigung in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt und die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Die betroffenen Frauen befanden sich dabei nach den Feststellungen des Gerichts in tiefem Schlaf oder waren bewusstlos. Die Revision gegen dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof bereits im Mai 2026 verworfen.

Markiert:
Cookie Consent mit Real Cookie Banner