Mord an Pulheimer Rentner: Lebenslange Freiheitsstrafe rechtskräftig

Köln, 18. Juni 2026 (JPD) Im Fall des gewaltsamen Todes eines 85-jährigen Rentners bei einem Raubüberfall in Pulheim ist die Verurteilung eines weiteren Beteiligten rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Köln vom 28. Mai 2025 verworfen (Az. 2 StR 575/25), wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte.

Die 21. Große Strafkammer hatte den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Mann gemeinsam mit drei weiteren Beteiligten geplant, den Senior in dessen Wohnhaus zu überfallen, um dort vermutetes Bargeld zu erbeuten.

Dem Urteil zufolge verschafften sich drei Täter gewaltsam Zutritt zum Haus und misshandelten den Rentner. Nachdem Versuche gescheitert waren, einen Tresor zu öffnen oder den Aufbewahrungsort des Schlüssels zu erfahren, knebelten sie ihr Opfer mit Klebeband. Im weiteren Tatverlauf übte der Angeklagte nach den Feststellungen des Gerichts in Tötungsabsicht Gewalt gegen den Hals des am Boden liegenden Mannes aus, wodurch dieser erstickte. Die Täter flüchteten anschließend mit weniger als 500 Euro Bargeld.

Das Landgericht sah die Mordmerkmale der Habgier und der Ermöglichung einer Straftat als erfüllt an. Die besondere Schwere der Schuld begründete die Kammer unter anderem mit der Brutalität der Tat, den erheblichen Leiden des Opfers sowie dessen gezielter Auswahl als vermeintlich leichtes Opfer. Eine Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren erscheine deshalb unangemessen.

Bereits im Juni 2024 hatte die Jugendkammer des Landgerichts Köln zwei zur Tatzeit 19 und 20 Jahre alte Mittäter wegen Raubes mit Todesfolge zu Jugendstrafen von sechs beziehungsweise acht Jahren verurteilt. Auch diese Urteile sind nach der Verwerfung der Revisionen durch den Bundesgerichtshof rechtskräftig.

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