
Karlsruhe/Flensburg, 17. Juni 2026 (JPD) Das Urteil des Landgerichts Flensburg gegen drei Männer wegen schweren Raubes mit Todesfolge ist rechtskräftig. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verwarf mit Beschluss vom 2. Juni 2026 (Az. 5 StR 149/26) die Revisionen der Angeklagten gegen die Entscheidung des Landgerichts Flensburg vom 31. Juli 2025. Die Angeklagten waren zu Freiheitsstrafen zwischen zwölf Jahren und sechs Monaten sowie 14 Jahren verurteilt worden.
Nach den Feststellungen des Landgerichts Flensburg hatten die drei Angeklagten im Januar 2024 gemeinsam mit einem weiteren Beteiligten ein älteres Ehepaar in dessen Wohnhaus in Sankt Peter-Ording überfallen. Die Täter vermuteten dort einen größeren Bargeldbetrag. Während zwei von ihnen im Fahrzeug warteten, um die Mittäter bei Bedarf per Funkgerät zu warnen, drangen zwei weitere gewaltsam in das Haus ein.
Einer der Täter hatte sich als Paketbote verkleidet und an der Haustür geklingelt. Als der 99-jährige Bewohner öffnete, verschafften sich die Täter Zutritt und drängten ihn im Hausflur zurück. Der Mann stürzte dabei und schlug mit dem Kopf gegen eine Türzarge. Er verstarb anschließend infolge eines Herzversagens.
Die 79-jährige Ehefrau wurde gefesselt, bedroht und geschlagen. Die Täter entrissen ihr zwei Goldketten und erbeuteten zudem 200 Euro Bargeld. Anschließend flüchteten sie. Die Frau konnte später einen Notruf absetzen.
Das Landgericht Flensburg wertete die Tat als schweren Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB) in Tateinheit mit Körperverletzung (§ 223 StGB). Zwar hätten die Angeklagten den Tod des Geschädigten nicht gewollt. Nach den Feststellungen der Kammer habe sich ihnen angesichts des hohen Alters des Opfers jedoch die Gefahr eines tödlichen Ausgangs aufdrängen müssen. Über dieses Risiko hätten sie sich leichtfertig hinweggesetzt.
Der Bundesgerichtshof bestätigte diese rechtliche Bewertung. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben, teilte das Gericht mit. Damit sind die Verurteilungen des Landgerichts Flensburg rechtskräftig.





