Hetzpredigt gegen homosexuelle und queere Menschen in Pforzheim: Verurteilung wird rechtskräftig

Karlsruhe, 10. Juni 2026 (JPD) Die Verurteilung eines österreichischen Laienpredigers wegen Volksverhetzung ist rechtskräftig. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat die Revision des heute 34-Jährigen gegen ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe mit Beschluss vom 1. Juni 2026 als unbegründet verworfen. Die gegen ihn verhängte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 45 Euro bleibt damit bestehen.

Der Angeklagte hatte am 11. Juni 2023 in der „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort“ in Pforzheim vor bis zu 15 Zuhörern eine Predigt mit dem Titel „Gott hasst Menschen“ gehalten. Die Veranstaltung wurde im Internet übertragen und war anschließend über mehrere Wochen auf verschiedenen Plattformen abrufbar.

Gericht sieht Angriff auf die Menschenwürde homosexueller und queerer Menschen

Nach den Feststellungen des Landgerichts Karlsruhe beschimpfte und verächtlich machte der Prediger homosexuelle und queere Menschen in einer Weise, die geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören. Das Gericht wertete die Äußerungen als Angriff auf die Menschenwürde der betroffenen Personengruppen und sah den Straftatbestand der Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB als erfüllt an.

Zur Begründung verwies das Landgericht insbesondere auf Aussagen, in denen homosexuelle Menschen und „andere Geschlechter“ als von Gott endgültig verworfene Personen dargestellt und mit weggeworfenem Müll verglichen wurden. Zudem habe der Angeklagte erklärt, diese Menschen hätten „den Tod verdient“ und sollten vom Staat „vernichtet“ werden. Nach Auffassung des Gerichts wurden sie dadurch als minderwertig, verachtenswert und lebensunwürdig dargestellt.

Bereits das Amtsgericht Pforzheim hatte den Angeklagten im Dezember 2024 wegen Volksverhetzung verurteilt. Seine Berufung, mit der er einen Freispruch erreichen wollte, blieb vor dem Landgericht erfolglos. Die Berufung der Staatsanwaltschaft führte lediglich zu einer geringfügigen Erhöhung des Tagessatzes von 40 auf 45 Euro.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe stellte nun fest, dass die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben habe. Weitere Rechtsmittel stehen nicht zur Verfügung. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.

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