Einigung im Streit um Bebauungsplan Köln-Mülheim beendet Normenkontrollverfahren

Münster, 5. Juni 2026 (JPD) Ein Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan „Euroforum Nord in Köln Mülheim, 1. Änderung“ ist durch eine Einigung der Beteiligten beendet worden. Wie das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mitteilte, verständigten sich die Stadt Köln, ein im Mülheimer Hafen ansässiger Werftbetrieb, die Bundesrepublik Deutschland sowie Bauträger im Mülheimer Süden unter Vermittlung eines Güterichters auf eine gemeinsame Lösung.

Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Antrag des Werftbetriebs gegen den Bebauungsplan der Stadt Köln. Das Unternehmen hatte geltend gemacht, die geplante Wohnbebauung könne seinen Fortbestand gefährden. Künftige Bewohner könnten sich auf Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen des Werftbetriebs berufen. Zudem sei den Belangen des Unternehmens im Bebauungsplanverfahren nicht ausreichend Rechnung getragen worden.

Schallschutzmaßnahmen als Teil der Einigung

Nach Angaben des Gerichts umfasst die erzielte Einigung unter anderem verschiedene Schallschutzmaßnahmen. Mit deren Umsetzung wird nicht nur das Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht beendet.

Auch zahlreiche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln werden eingestellt. In diesen Verfahren hatten der Werftbetrieb und die Bundesrepublik Deutschland als Eigentümerin mehrerer Grundstücke im Hafengebiet gegen von der Stadt Köln erteilte Baugenehmigungen geklagt.

Das Verfahren wurde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen unter dem Aktenzeichen 7 D 87/19.NE geführt.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner