Strafrechtsreform soll Menschenhandel und Zwangsprostitution wirksamer bekämpfen

Berlin, 27. Mai 2026 (JPD) Die Bundesregierung hat eine umfassende Reform des Strafrechts gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung beschlossen. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wurde am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet. Ziel ist es, Strafbarkeitslücken zu schließen, die Strafverfolgung zu erleichtern und europäische Vorgaben umzusetzen.

Nach Angaben des Ministeriums sollen insbesondere die Vorschriften zu Menschenhandel und sexueller Ausbeutung grundlegend überarbeitet werden. Hintergrund sind Erfahrungen aus der Strafverfolgung sowie Ergebnisse einer wissenschaftlichen Evaluation. Demnach gelten die bisherigen Regelungen als zu komplex und schwer nachweisbar, was sich auch in vergleichsweise niedrigen Verurteilungszahlen widerspiegele.

Neue Straftatbestände und höhere Strafrahmen

Künftig sollen auch Ausbeutungsformen wie Zwangsheirat, Leihmutterschaft und missbräuchliche Adoption ausdrücklich vom Tatbestand des Menschenhandels erfasst werden. Zudem sieht der Entwurf eine umfassendere sogenannte Nachfragestrafbarkeit vor. Strafbar machen soll sich danach, wer Dienstleistungen von Personen nutzt und dabei weiß, dass diese Opfer von Menschenhandel oder Ausbeutung sind. Bislang existiert eine solche Regelung nur bei sexuellen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Zwangsprostitution.

Auch die Vorschriften zum Schutz vor sexueller Ausbeutung sollen neu gefasst und stärker an das Menschenhandelsstrafrecht angepasst werden. Vorgesehen sind höhere Strafrahmen, um schwerwiegende Fälle konsequenter ahnden zu können. Darüber hinaus plant die Bundesregierung neue Straftatbestände zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung, insbesondere bei sexuellen Handlungen gegen Entgelt oder andere Gegenleistungen.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine neue Möglichkeit vor, Strafverfahren gegen Opfer von Menschenhandel einzustellen. Hintergrund ist, dass Betroffene im Zusammenhang mit ihrer Ausbeutung häufig selbst zu Straftaten gezwungen werden. Dafür soll mit § 154g StPO eine zusätzliche Einstellungsmöglichkeit geschaffen werden.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig erklärte, Menschenhandel sei eine Form moderner Sklaverei, gegen die der Rechtsstaat entschlossen vorgehen müsse. Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat und dem Deutschen Bundestag zur weiteren Beratung zugeleitet.

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