Novelle des Produkthaftungsrechts: Anhörung offenbart breite Kritik an EU-Umsetzung

Berlin, 13. April 2026 (JPD) Die geplante Reform des Produkthaftungsrechts ist bei Sachverständigen im Bundestag auf ein geteiltes Echo gestoßen. Bei einer Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts sowohl als zu weitgehend als auch als zu unambitioniert bewertet. Die Novelle sieht eine weitgehende Umsetzung einer EU-Richtlinie vor.

Streit um Reform des Produkthaftungsrechts im Bundestag

Mit der Reform soll das seit 1989 bestehende Produkthaftungsrecht umfassend modernisiert werden. Vorgesehen ist unter anderem, Software einschließlich Künstlicher Intelligenz künftig unabhängig von ihrer Bereitstellungsform in die Produkthaftung einzubeziehen. Zudem sollen Regelungen zur Haftung bei wesentlichen Produktveränderungen im Rahmen der Kreislaufwirtschaft sowie zur Einbindung weiterer Akteure der Lieferkette bei außereuropäischen Herstellern eingeführt werden. Auch die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen soll erleichtert werden.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer kritisierte eine Ausweitung über unionsrechtliche Vorgaben hinaus sowie fehlende prozessuale Schutzmechanismen für Geschäftsgeheimnisse. Dies könne zu höheren Produktkosten und Wettbewerbsnachteilen führen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband forderte dagegen weitergehende Auskunfts- und Offenlegungspflichten sowie einen Entschädigungsfonds nach Vorbild des Reisesicherungsfonds.

Unterschiedliche Auffassungen zeigten sich auch in der juristischen Bewertung einzelner Verfahrensfragen. Während aus wissenschaftlicher Sicht teils Zweifel an der Einführung vorprozessualer Offenlegungspflichten geäußert wurden, wurde zugleich auf bestehende Beweiserleichterungen und mögliche Haftungsausweitungen hingewiesen. Kritisiert wurde zudem die Entscheidung, ein eigenständiges Produkthaftungsgesetz zu schaffen statt eine Integration in das Bürgerliche Gesetzbuch vorzunehmen.

Insgesamt sehen Sachverständige erhebliche Auswirkungen auf Haftungsumfang, Beweisregeln und Rechtssicherheit, wobei sowohl Ausweitungen der Haftung als auch mögliche Unsicherheiten im Vollzug thematisiert wurden.

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