Künstlersozialversicherung gilt auch für digitalen Musikvertrieb

Berlin, 8. April 2026 (JPD) Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die Abgabepflicht eines Unternehmens im digitalen Musikvertrieb zur Künstlersozialversicherung bestätigt. Nach dem Urteil vom 11. Februar 2026 (Az.: L 1 KR 367/23) unterliegt auch eine sogenannte Aggregatorin, die Musik für Streaming-Plattformen technisch aufbereitet und übermittelt, der Künstlersozialabgabe. Damit wies das Gericht die Berufung gegen eine klageabweisende Entscheidung des Sozialgerichts Berlin zurück.

Digitale Musikverwertung als künstlerische Darbietung eingeordnet

Nach Auffassung des Gerichts liegt der wesentliche Zweck des Unternehmens darin, für die Darbietung künstlerischer Werke zu sorgen. Die Klägerin übermittelt Musikdateien und begleitende Inhalte in technisch erforderlicher Form an Online-Portale und erfüllt damit eine zentrale Funktion in der Verwertungskette. Das öffentliche Zugänglichmachen in digitaler Form sei als Darbietung im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes zu qualifizieren, wobei auch Vermittlungsleistungen ausreichen.

Der Einwand, es handele sich lediglich um eine technische Dienstleistung innerhalb einer mehrstufigen Vertriebskette, blieb ohne Erfolg. Entscheidend sei die vertraglich geschuldete Leistung gegenüber den Musikschaffenden, die der Klägerin umfassende Nutzungs- und Vertriebsrechte einräumen. Eine eigenständige Vermarktung durch die Urheber sei damit ausgeschlossen, während die Erlöse über zwischengeschaltete Aggregatoren an die Klägerin und von dort weitergeleitet würden.

Die Abgabepflicht entfällt nach Ansicht des Gerichts auch nicht wegen der Einbindung internationaler Plattformen oder fehlender unmittelbarer Vertragsbeziehungen zwischen Urhebern und Endanbietern. Vielmehr sei die Tätigkeit der Klägerin integraler Bestandteil der wirtschaftlichen Verwertung künstlerischer Leistungen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner