
Berlin, 25. März 2026 (JPD) Das Kammergericht hat vier Männer wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu Freiheitsstrafen zwischen viereinhalb und sechs Jahren verurteilt. Zugleich stellte der Staatsschutzsenat erstmals fest, dass es sich bei der „Harakat al-Muqawama al-Islamiya“ (Hamas) um eine terroristische Vereinigung im Sinne der §§ 129a, 129b StGB handelt. Nach Auffassung des Gerichts erfüllt die Organisation die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale eindeutig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hamas-Einstufung nach deutschem Strafrecht
Nach den Feststellungen des Senats verfolgt die Hamas das Ziel, den Staat Israel zu vernichten und einen islamischen Gottesstaat zu errichten. Diese Zielsetzung sowie Struktur und Aktivitäten der Organisation begründeten ihre Einstufung als terroristische Vereinigung. Eine solche Bewertung bestand bislang im deutschen Strafrecht nicht, obwohl die Europäische Union die Hamas bereits seit Jahren als Terrororganisation führt. Die Voraussetzungen seien nach Ansicht des Gerichts bereits vor den Ereignissen vom 7. Oktober 2023 erfüllt gewesen.
Die Angeklagten waren nach Überzeugung des Gerichts als sogenannte Auslandsoperateure tätig. Sie erhielten Aufträge von einem hochrangigen Funktionär im Libanon, Waffendepots in mehreren europäischen Staaten aufzuspüren, zu kontrollieren und wieder zu verbergen. Während in Bulgarien ein Depot nachweislich inspiziert wurde, blieben entsprechende Aktivitäten in Polen erfolglos; Feststellungen zu einem Depot in Dänemark waren nicht abschließend möglich.
Einer der Angeklagten wurde zusätzlich wegen unerlaubten Umgangs mit Kriegswaffen sowie wegen Schusswaffenbesitzes verurteilt und erhielt die höchste Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Die übrigen Angeklagten erhielten niedrigere Strafen innerhalb des Strafrahmens. Konkrete Anschlagsplanungen in Europa konnten im Verfahren nicht festgestellt werden, jedoch sah das Gericht operative Vorbereitungen für mögliche künftige Taten als erwiesen an.
Das Urteil stützt sich auf umfangreiche Kommunikationsauswertungen, Zeugenaussagen, Datenträgeranalysen sowie ein wissenschaftliches Gutachten. Der Prozess erstreckte sich über 53 Verhandlungstage. Die Angeklagten verbleiben in Untersuchungshaft; eine Revision zum Bundesgerichtshof ist binnen einer Woche möglich.



