
Düsseldorf, 22. September 2025 (JPD) – Nordrhein-Westfalen will das Prinzip Therapie statt Strafe dauerhaft sichern und dafür eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen. Ziel ist es, dass drogenabhängige Straftäterinnen und Straftäter auch während einer gerichtlich anerkannten Therapie Anspruch auf Bürgergeld und Krankenversicherungsschutz behalten. Das Land reagiert damit auf ein Urteil des Bundessozialgerichts, das den Zugang zu Sozialleistungen für Betroffene während der Therapie ausschließt und damit die Umsetzung des Konzepts erschwert.
Nordrhein-Westfalen will Konzept „Therapie statt Strafe“ absichern
Das Prinzip Therapie statt Strafe nach § 35 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ermöglicht seit Jahrzehnten, dass Drogenabhängige ihre Haftstrafe zurückstellen lassen können, wenn sie sich freiwillig in eine stationäre Entwöhnungstherapie begeben. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom August 2021 besteht während dieser Therapie jedoch kein Anspruch auf Bürgergeld. Damit entfällt nicht nur die finanzielle Unterstützung, sondern auch der Krankenversicherungsschutz. Nordrhein-Westfalen warnt, dass dieser Zustand das bewährte Modell gefährdet, da Therapien für viele Betroffene nicht mehr finanzierbar seien.
Minister Benjamin Limbach betonte, dass das Konzept eine zentrale Chance für einen Neuanfang biete. Ohne eine klare gesetzliche Grundlage drohe, dass suchtkranke Straftäter ohne Therapie aus der Haft entlassen werden, was das Risiko weiterer Straftaten erhöhe. Mit dem neuen Gesetzesantrag will die Landesregierung sicherstellen, dass Lebensunterhalt und medizinische Versorgung während der Therapie gewährleistet bleiben und bürokratische Hürden den Zugang nicht blockieren.
Gefahr für erfolgreiche Suchttherapien
In der Praxis habe das Urteil des Bundessozialgerichts zur Folge, dass Fachkliniken betroffene Personen teilweise nicht mehr aufnehmen, da unklar sei, wer die Therapienebenkosten trägt und wie der Krankenversicherungsschutz gesichert ist. Einige Bundesländer verweigerten zudem auch Leistungen nach dem Sozialhilferecht. Dadurch drohe der bislang erfolgreiche Ansatz Therapie statt Strafe ins Leere zu laufen. Nordrhein-Westfalen will mit seiner Gesetzesinitiative verhindern, dass dieser Rückschritt die Chancen auf Resozialisierung und dauerhafte Straffreiheit gefährdet.