
Berlin, 17. September 2025 (JPD) – Der Deutsche Bundestag hat mehreren Mitarbeitern von Abgeordneten den Zugang zu seinen Gebäuden und IT-Systemen verweigert. Nach Angaben des Parlaments lagen sicherheitsrelevante Erkenntnisse vor, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Antragsteller begründeten. Mit der Entscheidung solle verhindert werden, dass Hausausweise zu verfassungsfeindlichen Zwecken missbraucht werden und dadurch die Funktionsfähigkeit des Bundestages gefährdet wird.
Bundestag verweigert Hausausweise aus Sicherheitsgründen
Die Ablehnung beruhte auf konkreten Anhaltspunkten, dass die Vergabe von Hausausweisen ein Risiko für die Sicherheit und Integrität des Parlaments darstellen könnte. Damit verbunden war die Einschätzung, dass eine mögliche Gefährdung auch Abgeordnete und Beschäftigte des Bundestages betreffen würde. Die Erteilung von Zugangsberechtigungen setzt nach den Vorgaben des Parlaments voraus, dass keine Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit bestehen.
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner betonte, dass der Bundestag zugleich offen und geschützt sein müsse. „Der Deutsche Bundestag ist der Raum unserer Demokratie, den wir besonders schützen müssen“, erklärte sie. Sicherheitsfragen ließen keinen Spielraum für Kompromisse. Angesichts der Vielzahl und Schwere der vorliegenden Erkenntnisse sei die Ablehnung der Anträge zwingend notwendig gewesen.
Die Entscheidung unterstreicht die besondere Bedeutung von Sicherheitsüberprüfungen im Deutschen Bundestag. Sie soll gewährleisten, dass der Zugang zu den Gebäuden und IT-Systemen nur Personen gewährt wird, deren Zuverlässigkeit außer Zweifel steht. Damit soll die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments langfristig geschützt werden.