
Mit Blick auf die Aufforderung der Leitung des Wahlausschusses für die vom Deutschen Bundestag zu berufenden Richter des Bundesverfassungsgerichts hatte das Plenum des Bundesverfassungsgerichts am 19. Februar 2025 den folgenden Beschluss gefasst:
„Das Plenum des Bundesverfassungsgerichts beabsichtigt, über den in § 7a Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes vorgesehenen Vorschlag zu beschließen, wenn eine Wahl nach § 6 Absatz 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes betreffend die Nachfolge des Richters des Bundesverfassungsgerichts Dr. Christ durch den sich in Kürze konstituierenden 21. Deutschen Bundestag nicht in überschaubarer Zeit erfolgen sollte.“
Da eine Wahl durch den 21. Deutschen Bundestag bisher nicht erfolgt ist, hat das Plenum des Bundesverfassungsgerichts am 22. Mai 2025 – auch unter Berücksichtigung der dem Gericht bekannten Vorschlagsgepflogenheiten im wahlberechtigten Verfassungsorgan – gemäß § 7a BVerfGG, §§ 56, 57 GO-BVerfG in geheimer Abstimmung beschlossen, zur Wahl als Richter bzw. Richterin vorzuschlagen:
1. Prof. Dr. Günter Spinner, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht
2. Dr. Oliver Klein, Richter am Bundesgerichtshof
3. Dr. Eva Menges, Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof
Am Plenum haben 15 Mitglieder des Gerichts teilgenommen.
Auf Herrn Prof. Dr. Spinner entfielen im 1. Wahlgang 15 Ja-Stimmen.
Auf Herrn Dr. Klein entfielen im 1. Wahlgang 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung.
Auf Frau Dr. Menges entfielen im 1. Wahlgang 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen.
Dem Plenum sind weitere Namen, über die im politischen Raum gesprochen worden ist, bekannt. In Erörterungen, die über diese weiteren Personen entstanden sind, will sich das Plenum des Bundesverfassungsgerichts nicht einbringen. Ein nachteiliges Urteil über sie im Blick auf das zu besetzende Richteramt ist damit nicht verbunden.
Bundesverfassungsgericht, 22.05.2025