„hart aber fair“ am 03.11.2025: Notfall Pflege – wer sorgt für ein Altern in Würde?
Am 03.11.2025 begrüßt Louis Klamroth um 21:00 Uhr folgende Gäste in seiner Sendung im Ersten.
Am 03.11.2025 begrüßt Louis Klamroth um 21:00 Uhr folgende Gäste in seiner Sendung im Ersten.
Das Amtsgericht Charlottenburg hat über das Vermögen der Pflegewerk Berlin GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Geschäftsbetrieb mit 420 Beschäftigten läuft weiter, die Pflegebedürftigen werden weiterhin zuverlässig betreut.
Am Sonntag, den 02.11.2025 begrüßt Caren Miosga um 21:45 Uhr folgende Gäste in ihrer Sendung im Ersten.
Das OLG München verurteilte Najem A. wegen Mitgliedschaft im „Islamischen Staat“ zu zweieinhalb Jahren Haft. Das Urteil stützt sich auf im Irak gefundene IS-Unterlagen und ist noch nicht rechtskräftig.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat den Eilantrag einer Kfz-Werkstatt gegen die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens und Parkverbote in Holzwickede abgewiesen. Die Verkehrsmaßnahmen dürfen vorläufig umgesetzt werden; eine endgültige Entscheidung steht noch aus.
Vier Personen sollen durch Umsatzsteuerhinterziehung und Vorenthaltens von Arbeitsentgelt einen Schaden von rund 13 Millionen Euro verursacht haben. Die Anklage gegen die Beschuldigten wurde am Landgericht Berlin I erhoben.
Im dritten Quartal 2025 steigen die Immobilienpreise in Deutschland leicht, während Mieten in den meisten Großstädten deutlich zulegen. Berlin bildet die einzige Ausnahme mit einem moderaten Rückgang der Neuvertragsmieten.
Die Bio-Backwarenmanufaktur 32° in Augsburg wird nach Insolvenz von André Heuck übernommen und in CUMPANUM integriert. Standort, Name und nahezu alle Arbeitsplätze bleiben erhalten, während die handwerkliche Tradition fortgeführt wird.
Das VG Berlin verweigert einem Mitarbeiter eines Bundestagsabgeordneten den Hausausweis aufgrund von Kontakten zu russischen staatlichen Stellen. Die Sicherheitsbedenken überwiegen das Hausrecht des Parlaments.
Die europäische Beteiligungsgesellschaft Waterland Private Equity hat ihre Mehrheitsbeteiligung an Skaylink, einem marktführenden IT-Spezialisten für Public Cloud-Lösungen und digitale Transformation mit einem Umsatz von über EUR 100 Millionen und mehr als 500 Mitarbeitenden in Europa, veräußert.
Das OLG Frankfurt entschied, dass ein Handy-Verkäufer nicht für die Servicebedingungen eines Mobilfunkanbieters haftet. Verbraucherrechte sind ausschließlich gegenüber dem Mobilfunkunternehmen geltend zu machen.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass der „Zombiewalk“ in Essen wegen Sicherheitsbedenken nicht durch die Kettwiger Straße führen darf. Die Umleitung der Route ist nach Auffassung des Gerichts verhältnismäßig und verletzt die Versammlungsfreiheit nicht.