Als der Wind kam, war die Solaranlage weg – Gericht sieht Handwerker in der Pflicht
Nach einem Sturmschaden an einer Photovoltaikanlage hat das Landgericht Köln einen Regressanspruch eines Gebäudeversicherers gegen den Montagebetrieb bejaht. Die Kammer sah die fehlende fachgerechte Befestigung der Anlage als erwiesen an und sprach dem Versicherer Ersatz in Höhe von 75.000 Euro zu.