Monat: November 2024

    Norton Rose Fulbright berät Computer Modelling Group bei Übernahme der Sharp Reflections GmbH

    Die globale Wirtschaftskanzlei Norton Rose Fulbright hat die börsennotierte kanadische Computer Modelling Group Ltd. (CMG) bei der Übernahme aller Anteile an der Sharp Reflections GmbH (Sharp) und ihren Tochtergesellschaften in den USA, Norwegen und Großbritannien (Sharp Reflections Group), einer führenden Plattform für seismische Verarbeitung und Interpretation, beraten.

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    Videoüberwachung durch die Polizei in Köln grundsätzlich rechtmäßig – aber zu großflächig

    Die polizeiliche Videoüberwachung durch fest installierte Kameras an sieben Standorten in der Kölner Innenstadt, in Köln-Mühlheim und Köln-Kalk ist grundsätzlich rechtmäßig. Die Überwachungsbereiche sind jedoch zu groß bemessen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Urteilen vom heutigen Tag entschieden und damit den Klagen von zwei Kölner Privatpersonen teilweise stattgegeben.

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    Ex-AfD-Bundestagsabgeordneter: Disziplinarklage gegen Richter Jens Maier abgewiesen

    Die Klage des Freistaates Sachsen auf Aberkennung des Ruhegehalts gegen den bereits in den Ruhestand versetzten Richter Jens Maier (Beklagter) hat das Dienstgericht für Richterinnen und Richter des Freistaates Sachsen mit Urteil vom heutigen Tage abgewiesen, da weder die beantragte Disziplinarmaßnahme noch sonstige Maßnahmen wegen der gegen ihn erhobenen Vorwürfe…

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    Taylor Wessing beraet CEE Group beim Erwerb von 102-MWp-Solapark in Sachsen-Anha

    Unter der Federführung des Hamburger Partners Carsten Bartholl hat die internationale Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing den auf Erneuerbare Energien spezialisierten Asset Manager CEE Group erneut im Rahmen einer Erneuerbare Energien-Transaktion rechtlich beraten: Die Hamburger CEE Group baut ihr Portfolio im Bereich Photovoltaik weiter aus und erwirbt einen Solarpark im Landkreis Börde…

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    Landschaftsverbände für Finanzierung von Pädagogen in Intensivpflegeheimen für Kinder und Jugendliche zuständig

    Das Landessozialgericht (LSG) hat in einer Grundsatzentscheidung entschieden: Für pädagogische Hilfen für schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche, die rund um die Uhr gepflegt und betreut werden müssen, haben die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) aufzukommen (Urteil vom 10.10.2024 – L 9 SO 56/24 KL). 

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