7-Jähriger bei Traktorunfall schwer verletzt: Landkreis haftet als Veranstalter eines Ferienprogramms
Das Pfälzische Oberlandesgericht hat entschieden, dass ein Landkreis, der über sein Jugendamt einen Ferienpass zum Kauf herausgibt und sich selbst darin als Veranstalter bezeichnet, für Unfälle der Teilnehmenden während der Veranstaltung haftet, auch wenn diese von einer Privatperson durchgeführt wird. Das Jugendamt des Landkreises gab in den Sommerferien 2013 zu…