Cum/Cum-Geschäfte: Kein Bereicherungsanspruch gegen Geschäftspartner nach steuerlicher Neubewertung
Die Parteien hatten sog. Cum/Cum-Transaktionen getätigt. Die Klägerin vereinnahmte in diesem Zusammenhang Dividenden für von der Beklagten auf sie vor dem Stichtag übertragene Wertpapiere, führte die Kapitalertragssteuer ab und brachte die Beträge im Rahmen ihrer Körperschaftssteuererklärung zur Anrechnung. Für die erhaltenen Dividenden zahlte sie an die Beklagte eine Kompensation. Das Oberlandesgericht…