Formalia bei Beraterverträgen nicht eingehalten: Kündigungsschutzklage der ehemaligen Leiterin der Hauptabteilung Intendanz beim RBB abgewiesen
Das Arbeitsgericht Berlin hat heute die Kündigungsschutzklage der Leiterin der Hauptabteilung Intendanz beim RBB abgewiesen. Die außerordentliche Kündigung sei wirksam. Der Beklagten sei die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Befristung am 31.07.2025 nicht zuzumuten. Die Klägerin habe das Erfordernis schriftlicher Beraterverträge als Voraussetzung der Rechnungsfreigabe und der Erweiterung…