OBI darf elf Standorte der insolventen HELLWEG-Gruppe übernehmen

Bonn, 5. November 2026 (JPD) – Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme von elf Baumarktstandorten der insolventen HELLWEG-Gruppe durch OBI freigegeben. Die Wettbewerbsbehörde sieht nach Abschluss des Vorprüfverfahrens keine kartellrechtlichen Bedenken. Nach ihrer Einschätzung stehen den Verbrauchern in den betroffenen Regionen weiterhin ausreichend alternative Bau- und Fachmärkte zur Verfügung.

Die Freigabe betrifft die Übernahme der Mietverträge für Standorte in Halberstadt, Steinfurt, Mechernich, Berlin, Münster-Gievenbeck, Nördlingen, Wolfratshausen, Murnau und Leimbach-Kaiseroda. In Berlin sind drei Märkte betroffen. Über HELLWEG, das zuletzt 113 Bau- und Gartenmärkte in Deutschland betrieb, wurde im Juni 2026 ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet.

Bei der wettbewerbsrechtlichen Prüfung berücksichtigte das Bundeskartellamt unter anderem Kundenkartendaten und Kundenbefragungen. Die Einzugsgebiete der Märkte wurden anhand des tatsächlichen Nachfrageverhaltens bestimmt. OBI betreibt in Deutschland rund 350 Standorte und gehört zur Tengelmann-Unternehmensgruppe. Mit der Freigabe ist der geplante Erwerb der elf Standorte aus kartellrechtlicher Sicht zulässig.

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