Berlin, 14. Oktober 2025 (JPD) – Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der CureVac N.V., Tübingen, durch die BioNTech SE, Mainz, ohne Auflagen genehmigt. Die geplante Akquisition sieht den Erwerb von bis zu 100 Prozent der CureVac-Anteile durch einen Aktientausch vor.

Beide Unternehmen sind durch die Entwicklung von mRNA-basierten COVID-19-Impfstoffen bekannt geworden. BioNTech vertreibt den Impfstoff COMIRNATY® in Kooperation mit Pfizer, während CureVac derzeit keine zugelassenen Wirkstoffe vermarktet. Experten zufolge reicht das Anwendungsspektrum der mRNA-Technologie jedoch weit über COVID-19 hinaus und schließt auch die Erforschung von Krebsmedikamenten ein. Während BioNTech auf eine Reihe fortgeschrittener Forschungsprojekte verweisen kann, verfügt CureVac aktuell nur über wenige Kandidaten in präklinischen oder frühen klinischen Studienphasen.

Bundeskartellamt sieht keine Gefährdung des Innovationswettbewerbs

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, betonte, dass die Forschungspipelines beider Unternehmen nur geringe Überschneidungen aufweisen. „Soweit Überschneidungen im Hinblick auf die mRNA-Technologie bestehen, bestehen aufgrund der umfangreichen internationalen Forschungsaktivitäten anderer Unternehmen keine wettbewerblichen Bedenken“, erklärte Mundt. Eine Einschränkung des Innovationswettbewerbs sei durch die Fusion nicht zu erwarten.

Die mRNA-Forschung ist ein noch junger, aber schnell wachsender Bereich. Neben BioNTech und CureVac sind weltweit zahlreiche weitere Unternehmen aktiv, die eigene mRNA-Plattformen entwickeln. Zudem existieren alternative biotechnologische Verfahren für vergleichbare medizinische Anwendungen. Vor diesem Hintergrund sieht das Bundeskartellamt keine Wettbewerbsrisiken durch den Zusammenschluss.

Die Freigabe erfolgte auf Grundlage der Transaktionswertschwelle nach deutschem Fusionsrecht, die eine Prüfung erlaubt, wenn Unternehmen oder Vermögenswerte für mehr als 400 Millionen Euro erworben werden, auch wenn diese bisher geringe oder keine Umsätze erzielen.

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