Bundeskartellamt genehmigt Übernahme der Zeitungsgruppe Ostfriesland durch NOZ

Bonn, 21. Oktober 2026 (JPD) – Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme einer Mehrheitsbeteiligung an der Zeitungsgruppe Ostfriesland (ZGO) durch die NOZ/mh Mediengruppe freigegeben. Die Wettbewerbsbehörde sieht dabei erhebliche Risiken für den regionalen Zeitungsmarkt, kann den Zusammenschluss aufgrund gesetzlicher Umsatzschwellen jedoch nicht untersagen.

Besonders betroffen ist das Rheiderland. Dort konkurrieren bislang die „Rheiderland Zeitung“ der NOZ-Gruppe und die „Ostfriesen-Zeitung“ der ZGO miteinander. Nach der Übernahme gehören beide Titel derselben Unternehmensgruppe an. Der bisherige Wettbewerb entfällt damit vollständig.

Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt verwies auf die sogenannte Bagatellmarktschwelle. Nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GWB sind Zusammenschlüsse grundsätzlich nicht untersagbar, wenn die betroffenen Märkte bestimmte Umsatzgrenzen unterschreiten. Für Zeitungsmärkte liegt die maßgebliche Schwelle aufgrund einer besonderen Berechnungsvorschrift bei einem tatsächlichen Marktvolumen von fünf Millionen Euro. Diese Grenze werde im vorliegenden Fall nicht erreicht.

Zur Zeitungsgruppe Ostfriesland gehören neben der „Ostfriesen-Zeitung“ auch die „Ostfriesischen Nachrichten“, der „General-Anzeiger“ und die „Borkumer Zeitung“.

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