
Berlin, 05.10.2026 (JPD) – Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert die geplante Verschärfung des Strafrechts beim Einsatz sogenannter K.o.-Tropfen. Statt höherer Strafandrohungen fordert der Verband einen stärkeren Fokus auf Opferschutz, Prävention und eine schnelle Sicherung von Beweismitteln.
Nach Auffassung des DAV ermöglichen die bestehenden Strafrahmen bereits hohe Strafen bei Sexual- und Raubdelikten. Es fehle zudem an Belegen dafür, dass eine weitere Erhöhung der Strafandrohungen eine zusätzliche Abschreckungswirkung entfaltet.
Besonders problematisch sei die Beweissicherung. Viele als K.o.-Tropfen eingesetzte Substanzen seien nur kurze Zeit nachweisbar. Deshalb müsse Betroffenen vermittelt werden, wie sie schnell medizinische Hilfe erhalten und mögliche Spuren sichern können.
„Härtere Strafen lösen das eigentliche Problem nicht“, erklärte Rechtsanwältin Dr. Jenny Lederer aus dem DAV-Ausschuss Strafrecht. Entscheidend seien wirksamere Prävention und Aufklärung über die gesundheitlichen Gefahren der Substanzen.
Der Rechtsausschuss des Bundestages befasst sich am Montag in einer öffentlichen Anhörung mit der geplanten Neuregelung.






