
Berlin, 26. Oktober 2026 (JPD) – Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zum sogenannten Gebäudetyp E vorgelegt, der den Wohnungsbau in Deutschland vereinfachen und verbilligen soll. Durch den freiwilligen Verzicht auf bestimmte Komfortstandards könnten die Bauwerkskosten nach Erfahrungen aus Pilotprojekten um etwa zehn bis 15 Prozent sinken.
Kern des Entwurfs ist ein neuer Gebäudetyp-E-Basisstandard im Bauvertragsrecht. Bauherren und Unternehmen sollen künftig rechtssicher vereinbaren können, dass auf nicht zwingend vorgeschriebene Standards verzichtet wird. Ohne entsprechende Vereinbarung gelten weiterhin die bisherigen Regeln.
Gesetzliche Anforderungen an Sicherheit und Wohngesundheit, insbesondere zu Brandschutz, Statik und Belichtung, bleiben unverändert bestehen.
Wo öffentlich-rechtliche Vorgaben fehlen, sollen Bauunternehmen leichter vom üblichen Baustandard abweichen können. Dafür soll künftig ein Hinweis in Textform genügen, ohne dass eine umfassende Risikoaufklärung erforderlich ist.
Der gemeinsam mit dem Bundesbauministerium erarbeitete Entwurf wurde den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme übermittelt. Die Frist endet am 9. November 2026.





